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Kontakt

Ihr persönliches Angebot

Kontaktieren Sie uns ganz einfach über eine der folgenden Möglichkeiten. Wir freuen uns darauf, Ihre Anfrage zu erhalten!

Nutzen Sie unser Kontaktformular – schnell & einfach:

Tragen Sie Ihre Daten in das folgende Formular ein – auf Wunsch können Sie auch Bilder und ein gewünschtes Datum hinzufügen. Unser Team meldet sich zeitnah bei Ihnen, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten für unsere Leistungen richten sich individuell nach Ihrem Anliegen und den Gegebenheiten vor Ort. Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag

Ja, wir bieten kostenlose Beratungsgespräche an.

Eine Entrümpelung bezieht sich auf das Entfernen und Entsorgen von nicht mehr benötigten Gegenständen oder Abfällen aus bestimmten Bereichen wie Wohnungen, Kellern, Garagen oder Büros. Ziel ist es, wieder Platz zu schaffen und Ordnung herzustellen – beispielsweise bei einer Wohnungsumgestaltung oder Vorbereitung auf einen Umzug.

Eine Haushaltsauflösung geht einen Schritt weiter: Hier wird der gesamte Haushalt aufgelöst. Das bedeutet, dass Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und alle weiteren Einrichtungsgegenstände vollständig entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Häufig geschieht dies im Rahmen eines Umzugs, eines Todesfalls oder wenn ein Angehöriger in eine Pflegeeinrichtung zieht.

Beide Leistungen bieten wir Ihnen zuverlässig und professionell an – sprechen Sie uns an!

Muss ich bei der Entrümpelung anwesend sein?

Nein, für die Entrümpelung müssen Sie selbstverständlich nicht anwesend sein. Nach einer vorherigen Absprache und Schlüsselübergabe kümmern wir uns zuverlässig und selbstständig um alle anfallenden Arbeiten – ganz unkompliziert und stressfrei für Sie.

Nach der Entrümpelung wird der Müll fachmännisch und umweltgerecht entsorgt, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Es ist ratsam, den Vermieter vor einer geplanten Haushaltsauflösung zu informieren, besonders wenn dadurch der Mietvertrag oder der Wohnungszustand betroffen sein könnte. Bei einer Erbschaft sollte der Vermieter ebenfalls informiert werden, um Mietvertragsfragen zu klären.