Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Freihaus Entrümpelung
Freihaus Entrümpelung
Inhaberin: Jasmin Julia Arnold
Schickhardtstr. 12, 74076 Heilbronn
Telefon: 0155 11289778
E-Mail: info@freihaus-entruempelung.de
Website: https://freihaus-entruempelung.de/
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Freihaus Entrümpelung, Inhaberin Jasmin Julia Arnold, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt.
Das Angebot richtet sich an Verbraucher und Unternehmer. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Leistungsumfang
Die Auftragnehmerin bietet insbesondere folgende Leistungen an, soweit diese im jeweiligen Angebot vereinbart sind:
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Entrümpelungen von Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Garagen und sonstigen Räumlichkeiten
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Haushaltsauflösungen und Nachlassauflösungen
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Abtransport und Entsorgung von Möbeln, Hausrat und sonstigen vereinbarten Gegenständen
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Spenden oder Weitergabe geeigneter Gegenstände, soweit vereinbart oder vom Kunden freigegeben
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besenreine Übergabe, sofern ausdrücklich vereinbart
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
Fest verklebte Teppiche, verklebte Bodenbeläge und andere fest mit dem Untergrund verbundene Materialien sind nicht Bestandteil des Auftrags, sofern ihre Entfernung nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Renovierungs-, Abbruch-, Demontage- und Reparaturarbeiten sind ebenfalls nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt und können gesondert berechnet werden.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote beruhen auf den zum Zeitpunkt der Besichtigung oder Angebotserstellung bekannten Umständen und den Angaben des Kunden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt und die Auftragnehmerin den Auftrag bestätigt oder die Parteien den Auftrag anderweitig verbindlich vereinbaren.
Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, ist die Auftragnehmerin 14 Kalendertage an ihr Angebot gebunden.
Ein vereinbarter Festpreis gilt für den beschriebenen Leistungsumfang und die bei der Angebotserstellung erkennbaren oder mitgeteilten Umstände. Erhebliche Abweichungen, zusätzliche Gegenstände oder vorher nicht erkennbare Erschwernisse werden dem Kunden vor zusätzlichen Arbeiten mitgeteilt. Zusatzleistungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.
Vertragsschluss und Kommunikationswege
Ein Vertrag zwischen Freihaus Entrümpelung, Inhaberin Jasmin Julia Arnold, und dem Auftraggeber kann grundsätzlich schriftlich, in Textform, elektronisch oder mündlich geschlossen werden.
Der Vertragsschluss kann insbesondere erfolgen:
durch persönliche Absprache vor Ort,
telefonisch,
per WhatsApp oder über andere Messenger-Dienste,
per E-Mail,
über eine App oder ein Online-Kontaktformular,
durch schriftliche Annahme eines Angebots.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich beide Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die vereinbarte Leistung und den Preis oder dessen Berechnung, geeinigt haben. Soweit erforderlich, bestätigt Freihaus Entrümpelung die vereinbarten Leistungen und Konditionen anschließend in Textform.
Gesetzliche Formvorschriften sowie gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträgen stellt Freihaus Entrümpelung die gesetzlich erforderlichen Informationen und Vertragsbestätigungen bereit.
4. Preise, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Diese umfassen nur die dort beschriebenen Leistungen.
Besondere Entsorgungskosten, Sonderabfälle, zusätzliche Transportleistungen und sonstige nicht vereinbarte Zusatzkosten werden nur nach Maßgabe des Angebots oder nach vorheriger Vereinbarung berechnet.
Anzahlung: Bei Auftragserteilung werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises als Anzahlung vereinbart. Die Anzahlung ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu leisten und muss vor Beginn der Arbeiten eingegangen sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Restzahlung: Die verbleibenden 50 % sind nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten und Rechnungsstellung fällig. Ist eine Schlüsselübergabe vereinbart, erfolgt die Restzahlung grundsätzlich im Zusammenhang mit der Übergabe, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei berechtigten Einwendungen, Mängeln oder einem wirksamen Widerruf, bleiben unberührt. Die Anzahlung wird nicht allein wegen einer Absage oder Vertragsbeendigung automatisch vollständig einbehalten. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen und die wirksam getroffenen Vereinbarungen.
Mehrere Auftraggeber und gesamtschuldnerische Haftung
Wird ein Auftrag von mehreren Personen gemeinsam erteilt, beispielsweise von Mitgliedern einer Erbengemeinschaft, mehreren Angehörigen oder weiteren Beteiligten an einer Haushalts- oder Nachlassauflösung, wird im Auftrag festgehalten, wer Vertragspartner der Auftragnehmerin ist.
Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner und haben sie sich gegenüber der Auftragnehmerin gesamtschuldnerisch zur Zahlung verpflichtet, kann die Auftragnehmerin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die gesamte offene Vergütung von jedem einzelnen dieser Auftraggeber verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Auftraggeber untereinander vereinbart haben, die Kosten beispielsweise jeweils zur Hälfte zu übernehmen.
Zahlt ein Auftraggeber seinen intern vereinbarten Anteil nicht, bleibt die Zahlungspflicht der übrigen gesamtschuldnerisch haftenden Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin unberührt. Die interne Aufteilung der Kosten ist grundsätzlich Sache der Auftraggeber untereinander.
Ist nur eine Person alleinige Vertragspartnerin oder alleiniger Vertragspartner, bleibt diese Person zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, auch wenn sie intern vereinbart hat, dass andere Personen einen Teil der Kosten übernehmen. Eine Zahlungspflicht weiterer Personen entsteht nicht allein durch Verwandtschaft, eine Erbenstellung oder das frühere Zusammenleben im Objekt. Hierfür ist eine eigene rechtliche Verpflichtung erforderlich.
5. Termine und Durchführung
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Muss ein Termin aus wichtigen Gründen verschoben werden, informiert die Auftragnehmerin den Kunden so früh wie möglich.
Der Kunde sorgt dafür, dass die vereinbarten Räumlichkeiten zum Termin zugänglich sind und die erforderlichen Schlüssel, Zufahrten und Zugangsmöglichkeiten bereitstehen.
Ist die Durchführung aufgrund fehlender Zugänglichkeit, unzutreffender Angaben oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt möglich, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen und gegebenenfalls entstehende Mehrkosten miteinander ab. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde informiert die Auftragnehmerin vor Beginn der Arbeiten über besondere Umstände, die für die Durchführung relevant sind. Hierzu zählen insbesondere:
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Gegenstände, die ausdrücklich nicht entsorgt werden dürfen
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Wertgegenstände, wichtige Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke
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bekannte Gefahrenstoffe und besondere Risiken
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besondere Zugangsbedingungen und empfindliche Bereiche
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Beauftragung berechtigt ist und über die zu räumenden Gegenstände verfügen darf. Bei Erbengemeinschaften oder mehreren Berechtigten sind erforderliche Zustimmungen vor Auftragserteilung einzuholen.
Gegenstände, die aufbewahrt werden sollen, müssen vor Beginn der Arbeiten eindeutig gekennzeichnet oder gesondert übergeben werden. Bei erkennbaren Wertgegenständen oder wichtigen Dokumenten wird die Auftragnehmerin mit angemessener Sorgfalt vorgehen. Eine vollständige Durchsuchung sämtlicher Gegenstände oder Behältnisse ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Entsorgung, Spenden und Verwertung
Die Auftragnehmerin führt die vereinbarten Gegenstände der vorgesehenen Entsorgung oder Verwertung zu und beachtet dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Gefährliche Abfälle, Sonderabfälle und Materialien, die einer besonderen Behandlung bedürfen, sind nicht automatisch im vereinbarten Preis enthalten. Ihre Behandlung wird vorab abgestimmt und kann gesondert berechnet werden.
Gegenstände, die wiederverwendet oder verwertet werden können, werden nicht automatisch auf den Auftragspreis angerechnet. Eine Anrechnung oder Vereinbarung über Verwertungserlöse erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Verbleibende Gegenstände bei Schlüsselübergabe
Alle Gegenstände, Möbel und sonstigen beweglichen Sachen, die sich zum vereinbarten Zeitpunkt der Schlüsselübergabe noch in den zu räumenden Räumlichkeiten befinden und vom Kunden zur Entsorgung oder Spende freigegeben wurden, dürfen von Freihaus Entrümpelung nach eigener Wahl entsorgt oder gespendet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Schlüsselübergabe alle Gegenstände, die er behalten möchte, eindeutig zu kennzeichnen und mit der Auftragnehmerin abzustimmen. Persönliche Dokumente, Wertsachen und ausdrücklich ausgenommene Gegenstände sind von einer Freigabe zur Entsorgung oder Spende ausgenommen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Mit der Schlüsselübergabe bestätigt der Kunde, dass die im Auftrag oder Übergabeprotokoll ausdrücklich zur Entsorgung oder Spende freigegebenen Gegenstände nicht mehr benötigt werden. Nach ihrer ordnungsgemäßen Entsorgung oder Weitergabe besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückgabe dieser Gegenstände, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenstände, die sich bei der Schlüsselübergabe noch in den Räumlichkeiten befinden, aber nicht eindeutig zur Entsorgung oder Spende freigegeben wurden, werden nicht allein aufgrund ihres Verbleibs automatisch als aufgegeben behandelt. Die Parteien stimmen in einem solchen Fall das weitere Vorgehen ab.
Die Freigabe der verbleibenden Gegenstände soll im Auftrag oder in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
8. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen uneingeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen besteht eine Haftung nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
Der Kunde soll erkennbare Schäden möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Schadensbegrenzung möglich sind. Gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben unberührt.
9. Fundsachen, Dokumente und Wertgegenstände
Werden während der Räumung Gegenstände aufgefunden, die offensichtlich einen besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Wert haben, oder wichtige Dokumente, wird die Auftragnehmerin diese nach Möglichkeit sichern und den Kunden informieren.
Für aufgefundene Gegenstände, die erkennbar einer anderen Person gehören, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere richten sich gesetzliche Pflichten bei Fundsachen nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ein Finderlohn entsteht nicht automatisch für jeden Gegenstand, der im Rahmen einer Entrümpelung entdeckt wird. Ein Anspruch richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, soweit diese im Einzelfall erfüllt sind.
10. Absage, Kündigung und Widerruf
Eine gewünschte Absage oder Änderung eines bestätigten Auftrags soll der Auftragnehmerin möglichst frühzeitig in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitgeteilt werden.
Die Folgen einer Absage, Kündigung oder eines Widerrufs richten sich nach der Art des Vertrags, den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Leistungen und gegebenenfalls erstattungsfähige Aufwendungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
Eine pauschale vollständige Einbehaltung der Anzahlung allein wegen einer Absage wird nicht vereinbart. Zusätzliche Stornopauschalen werden nur verlangt, sofern hierfür eine wirksame vertragliche Grundlage besteht.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz, beispielsweise per E-Mail oder über das Internet, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das gesetzliche Muster-Widerrufsformular gesondert in der vorgeschriebenen Form.
Soll mit den Arbeiten vor Ablauf einer Widerrufsfrist begonnen werden, werden die dafür gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen des Verbrauchers eingeholt. Ein möglicher Anspruch auf Wertersatz oder ein Erlöschen des Widerrufsrechts richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Die gesetzlichen Widerrufsrechte werden durch diese AGB weder eingeschränkt noch ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, zur Angebotserstellung, zur Durchführung von Aufträgen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen, zur Speicherdauer und zu den Rechten betroffener Personen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften für Verbraucher.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Unternehmern gilt der gesetzlich zulässige Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Freihaus Entrümpelung
Inhaberin: Jasmin Julia Arnold
Schickhardtstr. 12, 74076 Heilbronn
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